Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe

Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe

Die Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe der AWO Rheingau-Taunus Soziale Arbeit gGmbH erfolgt im Auftrag des Rheingau Taunus Kreises, sie ist ein Projekt der Jugendhilfe und arbeitet in Abstimmung mit dem Jugendamt des Rheingau Taunus Kreises zusammen. Sie ist als schulbezogene Maßnahme ein wichtiges Bindeglied zwischen offener Jugendarbeit und individuellen Erziehungshilfen. Zusätzlich arbeitet sie sozialpräventiv und stellt sich den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen. Das Konzept ist anhand der konkreten Bedürfnisse von Eltern und Kindern entwickelt worden.

Zielgruppe der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe

Das Angebot der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe ist konzipiert für Kinder, die sich in einer akuten Krisensituation befinden, sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind. Oft liegen auch gleichzeitig mehrere dieser Faktoren vor. Dies zeigt sich überwiegend in Konzentrations- und Sprachschwierigkeiten, Lern- und Arbeitsunlust, mangelnder Motivation für schulische und unterrichtsbezogene Inhalte, sowie aggressive Verhaltensweisen gegenüber der Umwelt. Hinzu kommt mangelndes Sozialverhalten und zuweilen auch allgemeine Verwahrlosungstendenzen. Dieses Problemverhalten ist oft nur ein Produkt der Umgebung in der die Kinder aufwachsen. Aus diesem Grund müssen Elternhaus, Schule und Peergroups mit in die Arbeit der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe einbezogen werden.

Inhalt und Ziel der sozialpädagogischen Schülerhilfe

Die sozialpädagogische Schülerhilfe sieht sich als eine ganzheitliche Maßnahme zur Förderung von Schulkindern in der 1. bis 4. Klasse in ihrem schulischen und sozialen Umfeld. Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe ist weder als eine reine Betreuungsmaßnahme noch als Nachhilfemaßnahme, mit eindimensionalem Ziel zur Verbesserung der Schulleistungen, anzusehen. Sie geht auf die unterschiedlichen Probleme der einzelnen Kinder ein und versucht Alltagskompetenz, Lernmethoden und Problemlöse- strategien zu vermitteln und Versagensängste abzubauen. Dies geschieht, aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen, möglichst individuell und ressourcenorientiert für jedes Kind. In der Gruppe werden beim Spielen Kommunikationsfähigkeit, Regelakzeptanz und adäquate soziale Verhaltensweisen trainiert. Wir fördern Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Uns ist es wichtig, dass die Kinder ihr Selbstwertgefühl sowohl in schulischer und als auch in sozialer Hinsicht verbessern und dadurch besser mit den an sie gestellten Anforderungen zurechtkommen. So kann auch die Eingliederung in den Schulalltag besser gelingen. Durch die Anregung der Kinder in vielfältiger Weise helfen wir ihnen ein Norm- und Wertesystem zu entwickeln. Wir gehen auf die Bedürfnisse der Kinder, unter der Berücksichtigung verschiedener Regeln ein, um zu gewährleisten, dass die Kinder gerne und freiwillig kommen. Häufig gleichen sich jedoch die Hauptprobleme von Kindern innerhalb einer Gruppe und wir behalten uns vor, eine Gruppe zwecks optimaler Förderung unter Umständen nach besonderen Schwerpunkten einzuteilen. Kindern, die in der Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe zu stark destruktivem Verhalten neigen, wird gemeinsam mit Eltern, Lehrern und dem Fachdienst Jugendhilfe der Zugang zu anderen Maßnahmen der Jugendhilfe, z. B. Beratungsstellen aufgezeigt und empfohlen.

Arbeit der Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe in den Nachmittagsgruppen

Die Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe besteht aus den zwei Bereichen Schul- und Lernförderung, sowie sozialpädagogischem Lernen und Spielen.

Im ersten Bereich geht es vorwiegend um schulische Belange. Die Mitarbeiter*innen helfen bei den Hausaufgaben, kümmern sich aber auch in Absprache mit den Eltern und Lehrern um generelle Lernprobleme wie z. B. Sprachschwierigkeiten. Dies kann anhand der Hausaufgaben oder anderer geeigneter Methoden getan werden. Diese Hilfen finden in Kleingruppen mit maximal 10 Kindern statt. Die Gruppengröße richtet sich nach dem individuellen Betreuungsaufwand der teilnehmenden Kinder. Nur in Ausnahmefällen darf die Gruppenstärke vorübergehend um ein Kind erhöht werden. Dies muss in jedem Fall mit dem Einverständnis des Jugendamtes und der Fachkraft geschehen.

Im zweiten Bereich geht es in erster Linie um soziales Lernen. In der gesamten Gruppe finden Aktivitäten statt, die sowohl die Kommunikationsfähigkeit als auch das Konfliktlösepotential verbessern sollen. Dies geschieht im gemeinsamen Gespräch, im Spiel und in Gruppenprozessen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieses Bereiches ist die Bewegung. Sie dient dem Ausgleich, der besseren Konzentration und dem Abbau von Aggressionen. Die Kinder sollen lernen Bewegung als festen, gewinnbringenden Bestandteil in ihr Leben zu integrieren. Der Tagesablauf der einzelnen Gruppen der Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe bleibt, innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen, den Fachkräften überlassen und ist eng verknüpft mit den Bedingungen vor Ort (Raumgröße und Ausstattung, Möglichkeiten des Spielens im Freien usw.) In Absprache mit den Schulen und anderen Vereinen bemühen wir uns um ein Nutzungsrecht für Turnhallen, Sportplätze und Schulhöfe mit den vorhandenen Spielgeräten. Die Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe findet in direktem Anschluss an die Schule, von Montag- bis Donnerstagnachmittag statt, d.h. die Kinder benötigen keine andere Betreuung zwischen der Schule und der sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe. Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt 10 Zeitstunden. Die genauen Zeiten werden mit den Eltern, Schulleitungen und dem Jugendhilfeträger abgestimmt. Kinder, die am Programm der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe teilnehmen sollen in Absprache mit den Gruppenleitern auch an Veranstaltungen der Schule und anderen ortsansässigen Vereinen teilnehmen, sofern sie über die nötigen Teilnahmekriterien und -kompetenzen verfügen. Die Leiter*innen der Schülergruppen unterstützen die Kinder und deren Eltern außerdem darin, geeignete Maßnahmen zur Betreuung innerhalb der Schulferien zu finden.

Personelle Situation

Die Gruppen der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe werden von fachlich qualifizierten Kräften durchgeführt. Zum Teil stehen außerdem ehrenamtlich tätige Personen zur Verfügung. Die fachliche Leitung der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe und die Koordination werden von einer Diplom-Pädagogin angeleitet. Sie berät die Betreuer*innen, überprüft die Qualität der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe und veranlasst, in Absprache mit den Fachkräften, den Kontakt zu Elternhaus, Schule, Bezirkssozialarbeitern, Jugendamt, Koordinierungsstellen und Beratungsstellen.

Aufnahmeverfahren

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe erfolgt durch einen schriftlichen Antrag der Eltern. Lehrer der Kinder oder das Jugendamt können eine Teilnahme an der Maßnahme empfehlen oder die Kinder bei Bedarf gezielt in das Angebot hineinsteuern. Voraussetzung für eine Teilnahme ist in jedem Fall jedoch die Freiwilligkeit der Kinder und deren Eltern. Bei einer Anmeldung muss eine Genehmigung des Jugendamtes vorliegen. Im Aufnahmegespräch mit den Eltern, sowie nach Möglichkeit die Lehrer und wenn vorhanden auch Sozialarbeiter und bei Bedarf die Leitung der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe, wird ein detaillierter Aufnahmebogen erstellt. In diesem werden individuellen Gründe und Ziele für die Teilnahme an der Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe festgehalten.

Abmeldungen erfolgen schriftlich formlos beim Träger der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe. Dieser setzt das Jugendamt über die Beendigung der Maßnahme und gegebenenfalls über Gründe in Kenntnis.

Qualitätssicherung

Um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, müssen die Leiter*innen der Gruppen am Ende jedes Schulhalbjahres einen Entwicklungsbogen über die einzelnen Kinder ausfüllen. In diesem werden Veränderungen, Fortschritte, aber auch neu entstandene Probleme festgehalten. Die Entwicklungsbögen werden der Leitung der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe vorgelegt. Anhand dessen werden auch Gespräche geführt, bei denen im Bedarfsfall außer den Eltern auch Lehrern und Vertreter des Jugendamtes anwesend sind. Zusätzlich werden die überarbeiteten Ziele fortgeschrieben. In der Regel verbleiben die Kinder nicht länger als 2 Jahre in der sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe. Ist im Einzelfall eine längere Teilnahme an der Maßnahme wünschenswert, bedarf es der Absprache mit dem Jugendamt.

Elternarbeit

Wir wollen mit der Arbeit der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe bei den Familien Interesse wecken für schulische und außerschulische Aktivitäten ihrer Kinder. Wir arbeiten präventiv mit den Eltern, um sie bei ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen und weitere Schwierigkeiten möglichst zu vermeiden. Besteht von Seiten der Eltern Interesse bieten wir auch Elternkurse an. Die hierfür entstehenden Kosten, müssen selbst getragen werden.

Das Personal der sozialpädagogischen Schülerhilfe bietet Beratungsgespräche bei individuellen Problemstellungen an und vermittelt die Familien an geeignete Fachstellen. Wir versuchen die Familien aktiv bei Veranstaltungen mit einzubinden, damit ein Bindungs- und Vertrauensverhältnis zur Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe entsteht, welches die Akzeptanz und Unterstützung der Maßnahme fördert. Bei Familien, die von einer sozialpädagogischen Familienhilfe betreut werden, bitten wir zu Gesprächen und Veranstaltungen die Familienbetreuer mit dazu.

Zusammenarbeit mit den Schulen

Die Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfen sind zum Kontakt mit den Lehrern der Kinder verpflichtet. Es wird jedoch eine Erlaubnis der Eltern für das Lehrergespräch eingeholt und die Eltern werden im Vorfeld immer über bevorstehende Termine informiert. Selbstverständlich ist auch die Teilnahme der Eltern an diesen Gesprächen möglich und gewünscht. Die Leitung der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfen hält den Kontakt zu den jeweiligen Schulleitungen und nimmt gegebenenfalls an Konferenzen teil.

Finanzierung

Die Maßnahme wird über eine vertraglich vereinbarte zu zahlende Summe des Jugendamtes als Auftragsgeber finanziert. Außerdem wird pro Kind ein Schuljahresbeitrag von 360€, sowie einmalig 10€ Aufnahmegebühr erhoben. Gegebenenfalls entstehen Kosten für die Mittagsverpflegung.

Rechtlicher Rahmen

Bei der Sozialpädagogischen Gruppenschülerhilfe handelt es sich um eine sozialpädagogisch begleitete Maßnahme im Bereich der schulischen Bildung nach § 13, Abs.1 SGB VIII. Die Angebote gehören zu Maßnahmen der staatlichen Jugendhilfe und werden im Auftrag des Kreisausschusses des Rheingau-Taunus-Kreises durchgeführt. Das Angebot findet im Normalfall in den Räumen einer Schule statt, wobei auch die Schüler anderer Schulen Zugang haben. Die fachliche Begleitung wird durch den Fachdienst Jugendhilfe des Fachbereichs Jugend, Soziales und Gesundheit beim Rheingau-Taunus-Kreis geleistet. Die Bedarfsermittlung für Sozialpädagogische Gruppenschülerhilfe obliegt nach § 80 SGBVIII dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, d.h. der Jugendhilfeplanung / Koordination Schulsozialarbeit des Landkreises.

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