Hinweisgeberschutzsystem
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Rheingau-Taunus wird mit sofortiger Wirkung ein gesetzlich vorgeschriebenes Hinweisgeberschutzsystem einführen. Dieses System dient dazu die Integrität unserer Organisation zu wahren, indem es allen unseren Mitarbeitenden und allen anderen Beteiligten die Möglichkeit bietet potenzielle Missstände oder Fehlverhalten vertraulich melden zu können.
Die AWO Rheingau-Taunus legt großen Wert auf Transparenz, Verantwortlichkeit und die Einhaltung hoher ethischer Standards. Das Hinweisgeberschutzsystem stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden unserer Gemeinschaft und unserer Geschäftspartner mögliche Probleme ohne Angst vor Repressalien melden zu können.
Der Hinweisgeber kann schriftlich oder mündlich Hinweise einreichen. Der Hinweis muss mit Klarnamen und Kontaktdaten eingereicht werden, anonyme Hinweise werden seitens des Hinweisgeberschutzbeauftragten nicht verfolgt.
Hinweise sind postalisch in einem verschlossenen Umschlag und als „Vertraulich“ und „Hinweis“ gekennzeichnet oder telefonisch an folgende Stelle richten:
Matthias Hannes Rechtsanwalt
Hauptstraße 46
65375 Oestrich-Winkel
✆ 06723 5001
Weitere Informationen finden sie in der Richtlinie