Küchenhilfe (m/w/d) als Springer in Rheingau-Taunus-Kreis

Minijob
Rheingau-Taunus-Kreis
aktuell
Wir suchen ab sofort für unsere AWO-Einrichtungen in Rheingau-Taunus-Kreis eine Küchenkraft oder Hauswirtschaftskraft mit PKW die als Springer für Krankheits- und Urlaubsvertretungen tätig wird.
Was Sie erwarten dürfen:
- Vergütung nach dem AWO Haustarif (angelehnt an TVöD)
- 30 Tage Urlaub plus 2 Regenerationstage pro Jahr
- Eine unbefristete Anstellung
- Inhouse Fortbildungen
- Attraktive Benefits
- Bike-Leasing
- IT-Leasing
- Vermögenswirksame Leistungen
Was wir uns wünschen:
- Besitz einer gültigen Bescheinigung nach § 43 ABS 1 IfSG
- Wertschätzende und respektvolle Haltung den Kindern gegenüber
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Was gehört zu Ihren Aufgaben:
- Einhaltung der HCCP Richtlinien
- Erwärmen von Speisen
- Ausgabe von Mahlzeiten
- Spülen von Tellern, Besteck und Küchenutensilien
Stelleneigenschaften
Stellenart | Küchenkraft |
Beginn | ab sofort |
Befristet bis | unbefristet |
Zeiten | 9:00- 15:00 nach Absprache |
Wochenstunden | 9 |
Ausbildung erforderlich | nein |
Stundenlohn | 12,82 € |
Ansprechpartner | Melanie Chouih |